• März

    6

    2018
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Benötige ich für meine Garage eine Baugenehmigung?

Benötige ich für meine Garage eine Baugenehmigung?

Diese Frage lässt sich leider so pauschal nicht beantworten. Im Saarland richtet sich die Genehmigungspflicht nach der Landesbauordnung (LBO) des Saarlandes. Die Kriterien sind:

  • eingeschossige Bauweise
  • Bruttogesamtfläche max. 36 m² incl. Abstellraum
  • maximale mittlere Höhe von 3 m
  • Grenzbebauung oder Abstand von mind. 1 m zum nächsten Gebäude

Vereinfacht ausgedrückt sind unsere S3-Garagen als Einzelgarage mit oder ohne Anbau, als Doppelgarage oder als Carport genehmigungsfrei, wenn Sie auf der Grundstücksgrenze oder mit einem Abstand von mind. 1 m von anderen Gebäude errichtet werden. Doppelstockgaragen und Reihengaragenanlagen sind dagegen genehmigungspflichtig. Die LBO bietet dabei nur die Grundlage. Tatsächlich erlassen viele Kommunen im Rahmen von Bebauungsplänen oder sonstiger baurechtlichen Vorgaben weitere Vorschriften. So sind in vielen Siedlungsgebieten Abstände zur Straße einzuhalten. Oftmals werden hier 5 m verlangt.

In allen Fällen – auch bei auf den ersten Blick genehmigungsfreien Bauvorhaben gem. LBO – empfehlen wir, vorsorglich eine Anfrage beim zuständigen Bauamt zu stellen. Eine Garantie für genehmigungsfreie Bauten können wir nicht geben. Die für die Anfrage notwendigen technischen Unterlagen (Baupläne) stellen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung und können zum Teil im Downloadcenter heruntergeladen werden.

Andere (Bundes-)Länder andere Sitten: Unser Liefergebiet umfasst auch Teile von Rheinland-Pfalz, Luxemburg und Frankreich. Dort gelten ähnliche oder andere Vorschriften. Auch hier empfehlen wir vorsorglich die Kontaktaufnahme mit den Behörden.

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